Entdemokratisierung durch Zentralisierung

von Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Hamer, Mittelstandsinstitut Hannover*

Ist «Globalisierung das Ende der Demokratie» (Jean Guéhenno)? Oder dient umgekehrt die Globalisierung «der Verbreitung von Freiheit, Menschenwürde und Demokratie»? Die Antwort auf diese gegensätzliche Frage liegt in dem Verhältnis von dezentraler oder zentraler politischer Macht.

Die Demokratie ist schon in der Antike und im Mittelalter als dezentrales bürgerliches Freiheitssystem gegen die zentralisierte Macht einer Diktatur oder des Adelsfeudalismus entstanden. Das politische Stichwort für die bürgerliche Freiheitsidee hiess: Selbstbestimmung, Mündigkeit. Dieser Anspruch auf Selbstbestimmung stand immer im Widerspruch zu allen hierarchischen Systemen, welche den Anspruch erheben, zentral als Vormund über andere bestimmen zu können. Wer über andere bestimmen will, lässt ihnen keine eigene Freiheit und keine Selbständigkeit. Der bürgerliche, selbstverantwortliche Mittelstand kann aber ohne eigene Entscheidungsfreiheit, ohne Selbstbestimmung und ohne Selbständigkeit nicht existieren. Ein politisches System des Mittelstandes musste also auf Eigenverantwortung und auf einen am politischen Leben mitverantwortlichen, mündigen Bürger gegründet werden. Ausdruck für diese Entscheidungsfreiheit war das Wahlrecht mit einem dezentralen statt zentralen Aufbau des Staatswesens durch Wahlentscheidung souveräner Bürger. In diesem Sinne ist die Demokratie eine dezentrale, von der Souveränität der Einzelmenschen ausgehende und die Kompetenz von unten nach oben delegierende Staatsform, welche Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit für den Einzelbürger garantieren soll. Die politische Macht in der Demokratie wird also im Namen der selbstverantwortlichen und wählenden Bürger ausgeübt. Diese können deshalb auch jederzeit die Machtinhaber korrigieren oder ablösen.

Die aus der dezentralen Kompetenz aufgebaute Demokratie beruhte gleichzeitig auf dem Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Bürger. Vorrechte und Machtansprüche oder Untertänigkeitsverhältnisse darf es deshalb definitionsgemäss nicht geben. Insofern ist jede «Diktatur des Proletariats» im sozialistischen und gewerkschaftlichen Sinne und jede feudalistische oder monopolistische Macht der wirtschaftlichen Kollektive von Verbänden oder Konzernen antidemokratisch.

Der bürgerliche Mittelstand, dessen Staatsform Demokratie ist, steht deshalb in einer ständigen Abwehrstellung gegenüber den beiden kollektiven Machtansprüchen der Kapitaleliten einerseits und der Sozialfunktionäre andererseits, um seine individuelle Freiheit, Mündigkeit und Rechtsgleichheit ihnen gegenüber zu verteidigen. Den beiderseitigen kollektiven Versuchen der oberen oder unteren Randgruppe, mit Vormundschaftsansprüchen die Herrschaftsmacht über die bürgerliche Gesellschaft zu erringen, kann in einer Demokratie nur wirksam begegnet werden, wenn ein starker Mittelstand Garant für die bürgerliche Freiheit, Selbstverantwortung und Selbstverwirklichung bleibt. Ohne einen starken Mittelstand konnte schon bisher in der Geschichte eine Demokratie nicht entstehen, nicht überleben. Ein starker selbstverantwortlicher Mittelstand ist ebenso die Voraussetzung einer starken Demokratie, wie umgekehrt auch die Demokratie das politische Freiheitssystem für das Überleben eines selbstverantwortlichen Mittelstandes ist.

Zwischen funktionierender Demokratie und dem, was sich alles als Demokratie bezeichnet, bestehen grundsätzliche Unterschiede. Die von der Uno festgestellten etwa 200 «demokratischen Staaten» haben zwar irgendwelche demokratischen Formalia wie Parlamente, mehr oder weniger eingeschränkte Wahlrechte oder Gleichheitsgrundsätze - nur in einem Viertel von ihnen gibt es aber einen halbwegs tragfähigen Mittelstand und damit dezentrale politische Machtstrukturen. Die Demokratie ist also ein Minderheitensystem in der Welt. Es funktioniert nur in bürgerlichen, entwickelten Gesellschaften, die überhaupt in der Lage sind, mit Wahlrecht, Parteien, Parlamenten und selbstverantwortlichen Freiheiten umzugehen.

Globalisierung ist allerdings ebenfalls eine Freiheitskategorie, welche ex definitione dem Freiheitssystem der Demokratie entsprechen müsste. In diesem Sinne bringt auch ein Teil der Literatur die Globalisierung in Verbindung mit einer Befreiung der Völker und Gesellschaften von totalitären, korrupten, militärischen oder anderen autoritären Herrschaftssystemen.

Wie wenig aber nur die Ablösung politischer Machtgruppen eine Demokratie etablieren kann, zeigt das Beispiel der Ukraine. Der Jubel der Welt über die Ablösung der alten Machthaber hat nicht etwa eine Demokratie und Selbstverantwortung der Bürger gebracht, sondern nur der Ersatz einer russlandhörigen Zentralherrschaft durch eine mit Hilfe der USA installierte, internationalen Konzernen hörige Marionettenregierung. Das Wahlrecht der Bevölkerung wurde nur zum Austausch der Potentaten missbraucht. Zu sagen hat das Volk vorher wie nachher genauso wenig.

Globalisierung bewirkt also nicht automatisch Demokratisierung, ist bestenfalls neutral. Die Globalisierung kann tatsächlich demokratiefördernd wirken, wenn sie den Völkern wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Freiheit von Zentralherrschaften bringt. Andererseits kann aber die Globalisierung sich auch demokratieauflösend auswirken, wenn sie über die Demokratien zentrale Machtstrukturen schafft, in welchen die eigentlichen Entscheidungen fallen.

In diesem letzteren Sinne hat sich die Globalisierung leider zu einem Kampf von Weltmachtorganisationen gegen oder über Demokratien entwickelt, wobei erstere den letzteren immer mehr Souveränitäts- und Freiheitsrechte entzogen und bei sich zentralisiert haben.

  • So reguliert die WTO (World Trade Organization) inzwischen souverän den Handel mit Waren und Dienstleistungen und kann verbindliche Beschlüsse für die Nationen vorschreiben.
  • Internationale Finanzinstitutionen wie IMF, Weltbank und BIZ regeln global Währungs- und Finanzfragen, welche dann die untergeordneten politischen Ebenen und Staaten zu vollziehen haben.
  • Vereinbarungen zum Umwelt- und Artenschutz, wie z.B. das Kyoto-Protokoll, werden durch Unterschrift für die Staaten wie Gesetze verbindlich.
  • Kooperationen der grossen Industriestaaten wie, z.B. die Gipfeltreffen der G7 (7 Geldgeberstaaten), regeln internationale Beziehungen mit globaler Wirkung über die Köpfe der Bürger hinweg.

Solche globalen nichtstaatlichen, aber herrschenden Akteure haben zumeist keine demokratische Legitimation. Sie beruhen nicht auf dem Willen oder der Teilhabe der Bürger, Körperschaften und anderer Institutionen am Zustandekommen der Vorschriften, die sie erlassen. «Global governance könnte damit zunehmend zu einer autokratisch verselbständigten Expertokratie werden und den Weg zu einer weltweiten Oligarchie der Besitz- und Bildungseliten ebnen.»01 Globalisierung verlagert also die Macht vom Bürger über nichtstaatliche, aber mit politischer Macht ausgestattete Organisationen zugunsten der diese Organisationen steuernden politischen und wirtschaftlichen Oligarchien.

Zwangsläufige Folgewirkung jeder Zentralisierung der politischen Macht im Zuge der Globalisierung ist immer dann die entsprechende Entmachtung der nationalen Staaten und die Erosion deren Parlamente.

«Die Entgrenzung der Staaten erschwert die Prozesse der demokratischen Willensbildung und politischen Identifikation. Sie erleichtert zugleich aber auch Prozesse bürokratischer Machtbildung und Entscheidungsfindung jenseits nationalstaatlicher Politik.»02

«Die Entmächtigung der Staaten führt unmittelbar in das beschriebene Demokratie-Dilemma, aus dem es so leicht kein Entkommen gibt: Während im Rahmen der demokratisch legitimierten, nationalstaatlichen Politik zunehmend Nicht-Entscheidungen politisch legitimiert werden, werden im transnationalen Rahmen der 'Nicht-Politik' nicht demokratisch legitimierte Entscheidungen von transnationaler Reichweite und Durchschlagskraft getroffen.»03 Die eigenständigen internationalen Handlungsebenen sind dabei dem Einfluss des einzelnen Staates weithin entzogen. Verantwortlichkeit, die Grundlage jedes demokratischen Prinzips, wird so diffundiert.

Anders drückt dies Kielmansegg aus:04 «Für die Demokratie sind Grenzen konstitutiv, weil Gemeinwesen nur innerhalb von Grenzen jene Identität ausbilden können, die es ihnen möglich macht, sich demokratisch zu regieren - die Wir-Identität eines sich als politisches Subjekt begreifenden Volkes. Die Staaten aber, die das begrenzende Gehäuse der Demokratie sind, verlieren die Kontrolle über die Politik. Ihre durch das Prinzip der Territorialität begrenzten Handlungsmöglichkeiten greifen immer weniger in einer sich immer stärker vernetzenden, globalisierenden Welt. Die Politik wandert aus dem Staat aus, und die Demokratie, die an den Staat gebunden ist, kann ihr nicht folgen ... Der Staat wird irrelevant.»05 Der Staat verliert sein -Politikmonopol. Über den Staaten bauen sich Staaten, Organisationen, Regime, internationale Agenturen auf, in welche die Staaten eingebunden sind und mit denen sie teilen müssen. Neue Ebenen und neue Räume politischen Handelns öffnen sich.06 Bisher ist aber für diesen neuen, die Staaten überwölbenden Raum des Politischen nur eine bürokratische, nicht aber eine demokratische Verfassung gefunden worden. Das bedeutet, dass die ständig fortschreitende Internationalisierung nicht nur die nationalen Staaten erodiert, sondern auch deren Demokratie entleert.

Welchen Demokratiewert haben angesichts der globalen Zentralisierung der politischen Machtstrukturen noch die Parlamente? Denn «eine Entmachtung des Parlaments führt unvermeidlich zur Delegitimation einer Staatsform, die auf dem Prinzip politischer Selbstbestimmung der Bürger beruht».07 Schon das Bundesverfassungsgericht hat im Maastricht-Urteil eine «substantielle Entleerung des Wahlrechts» gesehen, «wenn die Abwanderung seiner Kompetenzen auf andere Entscheidungsträger einen Grad erreichte, dass die unverzichtbaren Mindestanforderungen demokratischer Legitimation nicht mehr erfüllt würden». Insofern geht mit einer Entparlamentarisierung immer auch eine Entdemokratisierung einher.

Tatsächlich hat die Globalisierung zu immer stärkerer Einbindung der ehemals souveränen Staaten in immer engmaschiger gewordene supranationale Abhängigkeiten und Vertragsbeziehungen geführt. Die Staatenwelt wurde eingegrenzt. Gleichzeitig schrumpften die Handlungsmöglichkeiten der Einzelstaaten. Es gibt eine beispiellose normative Verdichtung und Institutionalisierung der internationalen Beziehungen bis hin zur Bildung von Organisationen mit eigener hoheitlicher, insbesondere Rechtssetzungsgewalt oder doch entsprechendem faktischem Einfluss: Angefangen von den Vereinten Nationen und ihren zahlreichen Unterorganisationen über den internationalen Währungsfonds, die Weltbank und die Welthandelsorganisation, die Nato oder den ASEAN-Pakt als regionale Ordnungsmächte bis hin zur supranationalen Europäischen Union.08

Zwischen den europäischen Nationalstaaten und den globalen Organisationen steht als Beispiel einer supranationalen Organisation die Europäische Union. Diese Union ist dank dem Prinzip der Supranationalität von oben nach unten aufgebaut worden. Die Supranationalität hat sich dadurch entwickelt, dass die Staaten immer mehr Kompetenzen an die EU abgegeben haben. Zustimmungen zum Beitritt sowohl für den Europarat (1950) als auch für die Pariser Verträge (1954) für die Bildung der EWG durch die «römischen Verträge» 1957 und für die Erstarkung der EWG zur Europäischen Union (EU 1992) haben nur die jeweiligen Parlamente gegeben. Die Völker wurden selten selbst gefragt, das deutsche Volk nie, obwohl wesentliche Hoheitsrechte an die EU übertragen worden sind:

-die Gebietshoheit (Asylgesetz, Schengener Abkommen),
-die Wehrhoheit (Nato und EU),
-die Wirtschaftshoheit,
-die Währungshoheit (Deutsche Mark wurde durch Euro abgelöst),
-die Zollhoheit.

Inzwischen ist in einem Gremium nicht gewählter Delegierter eine «EU-Verfassung» ausgearbeitet worden, welche der EU weitere Kompetenzen übertragen soll. Mehr als hundert liberale Wirtschaftswissenschaftler haben gegen diesen «Verfassungsentwurf» protestiert, weil sie die Distanz zwischen den Bürgern und denen, die in ihrem Namen Macht ausüben, vergrössere, die politischen Entscheidungen nicht nur zentralisiere, sondern auch fernab von den Bürgern treffe, es den europäischen Institutionen ermögliche, das dichte Netz der staatlichen Regulierungen enger zu knüpfen, weil zudem die Zentralisierung der Macht zu einer entsprechenden Entmachtung der angehörigen Staaten führe und weil die machtausübenden Personen nicht gewählte Vertreter, sondern wie im kommunistischen Rätesystem «Politkommissare» ohne eigentliche demokratische Kontrolle seien.

Die EU ist also aus einem blossen Vertragswerk zur Wirtschaftsförderung zu einem mächtigen gemeinsamen Wirtschafts-, Finanz-, Währungs-, Aussen- und Sicherheitsblock wie ein Staat mit einer gemeinsamen Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz geworden, ein allmächtiger Moloch mit allem, was ein Staat beinhaltet. Echte Mitsprache oder Teilnahme an der staatlichen Gewalt haben aber weder die Bürger noch die von ihnen gewählten Abgeordneten des mehr formalen als wirklichen «Europaparlaments».

Inzwischen kommen 80 % aller Regulierungen aus Brüssel, und die Parlamente der Nationalstaaten haben diese von den Regierungschefs gemeinsam abgenickten «Richtlinien» nur noch «umzusetzen», also nachzuvollziehen. Die eigentliche Macht liegt nicht mehr bei den nationalen Staaten, sondern in Brüssel bei der nichtdemokratisch legitimierten EU-Kommission.

Nicht nur die europäische Politkommission hat den Nationalstaaten immer mehr Souveränität abverlangt, für sich reklamiert. Institutionen, wie z.B. der Europäische Gerichtshof, haben ebenso kräftig beigeholfen, die Zentralisierung zugunsten Europas voranzutreiben. Der Europäische Gerichtshof ist kraft Satzung nur zuständig für Streitigkeiten über den gemeinsamen Vertrag oder zwischen Mitgliedsländern untereinander. Entgegen dieser Kompetenzbegrenzung hat er seine Kompetenzen aber immer stärker ausgedehnt und entscheidet inzwischen hemmungslos auch über Fälle ausschliesslich nationalen Rechts. So hat der Europäische Gerichtshof z.B. entschieden, dass auch Frauen in der Bundeswehr dienen dürfen. Statt dass die Regierung eine solche Einmischung in das innerdeutsche Staatsrecht zurückgewiesen hätte, hat ein naiver Verteidigungsminister sofort gehorcht und sich damit zu Unrecht der Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs unterworfen.

Inzwischen bemängelt sogar das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass der Europäische Gerichtshof ohne entsprechende Kompetenz in seinem Rechtsbereich wildert.

Gefragt wurde das Volk absichtlich nicht, ob es diese Entmachtung seines Staates wollte. Originalton Kohl: «Wo kommen wir hin, wenn die Bevölkerung über so wichtige Dinge selbst entscheiden soll?» Nur durch solche Selbstherrlichkeit der die demokratische Mitwirkung der Bürger verachtenden politischen Funktionäre sind wichtigste Entscheidungen gegen den Willen der Bürger zustande gekommen:

-Der Vertrag von Edinburgh, welcher Deutschland als Hauptzahler der EU zu dauernden Tributen für die meisten anderen europäischen Länder verpflichtet hat.

-Die Entmachtung der zur Stabilität verpflichteten Bundesbank mit der Abschaffung der harten DM zugunsten einer politisch kontrollierten Euro-Bank und eines zunehmend aufweichenden Euro.

-Aufnahme von fünf armen osteuropäischen Ländern, deren Hauptlast nun der deutsche Mittelstand zu tragen hat.

-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auf Druck der USA, obwohl 80 % der Bürger in Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern dies ablehnen würden, wenn sie selbst zu entscheiden hätten.

Die Aushöhlung der nationalen demokratischen Selbstbestimmung durch die Europäische Union und durch die supranationalen Organisationen ist nur der letzte Schritt auch entscheidender innerpolitischer Veränderungen, welche die bürgerliche Mitbestimmung längst unterlaufen haben:

-Die Gewaltenteilung wird dadurch unterlaufen, dass die Minister gleichzeitig auch Abgeordnete sind, weil sie auf die Doppeldiäten nicht verzichten wollen. So kontrollieren sie sich als Abgeordnete selbst mit.

-Echte parlamentarische Kontrolle der Regierung setzt voraus, dass die Parlamentsmehrheit die Regierung an Übergriffen und an Mehrausgaben hindern will. Dies ist aber längst nicht mehr der Fall, denn die Regierung ist jeweils von der Mehrheit getragen. Wenn also die Regierung etwas vorschlägt, hat die Mehrheit wie im Notariat abzusegnen statt zu kontrollieren. Nur wenn die Regierung neutral bestellt würde, hätten das Parlament und die Parlamentsmehrheit eine echte neutrale Kontrollfunktion.

-Auch die Parteien haben sich in Deutschland entgegen dem Grundgesetz zum Verfassungsorgan hochgejubelt. Eigentlich sollten sie nur bei der Willensbildung mitwirken. Inzwischen aber haben sie eine solche Macht, dass praktisch die Parteifunktionäre auch die Politik bestimmen. Das hängt wesentlich mit dem Recht auf Zweitstimmen und Parteilisten zusammen. Die Hälfte der Abgeordneten wird nämlich nicht von der Bevölkerung, sondern von den Parteifunktionären auf einer Liste abgesichert, muss also nicht den Wählern, sondern der Partei für seine Wahl dankbar sein. Entsprechend verfügen die Parteien über die Abgeordneten und ihr Stimmverhalten aus der stärkeren Position.

Fazit

Der Bürger wird in wichtigen Dingen überhaupt nicht mehr gefragt. Nicht mehr der Bürger, nicht mehr von ihm gewählte Abgeordnete, sondern von ihm unabhängige Parteien und supranationale Politkommissare entscheiden immer mehr darüber,

-worüber bei Wahlkämpfen national noch gestritten werden soll,
-was dem Bürger überhaupt zur Entscheidung noch vorgelegt wird,
-was besser ohne den Bürger politisch entschieden wird, um kein Risiko für das Ergebnis einzugehen,
-mit welchen unwichtigen Themen statt dessen die Medien und die Parteien national beschäftigt werden
-und was am besten ohne Bürger in den geschlossenen Zirkeln des Brüsseler Politbüros von den Kommissaren zur Regelung der Lebensumstände innerhalb Europas und extern gewünscht, geregelt und den Bürgern aufgezwungen wird.

Die mit der Globalisierung einhergehende Zentralisierung der politischen Macht hat also in den vergangenen 30 Jahren

-die Demokratie bei uns und vielen anderen Staaten weitgehend ausgehöhlt, nämlich die Staaten entstaatlicht, die Völker «multikultiviert», die Parlamente entmachtet, den Staaten immer mehr Souveränitäts- und Hoheitsrechte entzogen

-und sie dafür mit supranationalen und internationalen Regelungen neu geordnet, die nicht den Wünschen der Bevölkerung, sondern den Interessen von supranationalen Funktionären und Machtgruppen entsprach.

-Der Nationalstaats- und Demokratieverlust traf vor allem den Mittelstand, welcher dieses dezentrale System zum Schutze seiner eigenen Selbstverantwortung und Selbstbestimmung geschaffen hatte. Der Mittelstand ist folglich durch die Entdemokratisierung ebenfalls entmachtet, zentralen Willensbildungen unterworfen und abhängig geworden.

Die eigentlichen Machthaber der zentralisierten Gewalt sind aber nicht einmal die nationalen Regierungen oder EU-Politfunktionäre, sondern die noch mächtigeren internationalen Wirtschafts- und Politinteressen vor allem der «einzigen Weltmacht», die ihren Willen hierarchisch von oben nach unten in der Welt durchsetzt und den Völkern, Staaten und internationalen Organisationen immer weniger Eigenverantwortung und Mitbestimmung lässt.

Diese Entwicklung ist gefährlich, weil sie die Zustimmung der Bürger zu dem politisch ausgehöhlten System der Demokratie riskiert. Schon jetzt gehen nur noch die Hälfte der Bürger überhaupt zu Wahlen, weil sie behaupten, damit ohnehin nicht mehr viel zu bewirken. Die Entdemokratisierung durch Zentralisierung ist also bereits im Bewusstsein der Bevölkerung weit fortgeschritten. Würde eine globale Krise die Menschen wiederum wie bei der ersten Weltwirtschaftskrise in Not stürzen,09 dann könnte die Wut über die globalen Fehlentwicklungen bei der Bevölkerung auch zur Wut über das Versagen der Restdemokratie führen und wiederum ganz andere politische Strukturen begünstigen.

Die Globalisierung hat also praktisch zur globalen Zentralisierung der politischen Macht geführt. Damit wurden ebenso die Demokratie wie auch das Selbstbestimmungsrecht der Menschen ausgehöhlt. Ohne wirkliche demokratische Selbstbestimmung und Selbstverantwortung wurde der Bürger immer mehr zum Untertan. So vollzog sich ein schleichender Systemwandel und eine Entdemokratisierung hin zur Zentralisierung der politischen Macht zugunsten einer kleinen Clique von Politfunktionären (Oligarchie) und darüber hinaus zu einer globalen Polit-, Wirtschafts- oder Finanzdiktatur.

*Der Text ist ein Vorabdruck aus dem von Eberhard und Eike Hamer herausgegebenen Buch «Wie kann der Mittelstand die Globalisierung bestehen?», das Ende Oktober im Aton-Verlag erscheint.

01 Bundestagsdrucksache 14/9 200, S. 441, der Enquetekommission Globalisierung
02 Ulrich Beck, zit. nach A. Klein, Entmachtung der Parlamente, FAZ 179/04
03 wie zuvor
04 FAZ 287/04
05 Kielmannsegg, a.a.O.
06 Kielmannsegg, a.a.O.
07 Hans Klein, Entmachtung der Parlamente, FAZ 279/04
08 Klein, a.a.O.
09 vgl. Hamer, E. und E., Was passiert, wenn der Crash kommt?, Stuttgart, 6. Aufl. 2005

Artikel 4: Zeit-Fragen Nr. 38 vom , letzte Änderung am


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